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SKA Geschäftsstelle
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Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)

Wir bieten jungen Volljährigen Unterstützung an, wenn eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung angestrebt wird, damit ein Übergang in das „Erwachsenendasein“ besser gelingt.

Junge Volljährige haben das Recht eine entsprechende Unterstützung zu erhalten und stellen den Antrag beim Jugendamt.

 

Unsere Fachkräfte bieten Stützung, Förderung und Begleitung bei

  • der emotionellen und räumlichen Ablösung von der Herkunftsfamilie und der Verselbstständigung.
  • der Reifung zu einer selbstbewussten Persönlichkeit (Identitätsstärkung)
  • der Einteilung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und ggf. Beantragung finanzieller Unterstützungsleistungen
  • Anbindung an geeignete Freizeitaktivitäten.
  • der Entwicklung beruflicher Perspektiven und Hilfen bei der Suche nach einer geeigneten schulischen/beruflichen Ausbildung oder Arbeitsstelle
  • Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten medizinischen Versorgung
  • psychosozialer Betreuung und ggf. Anbindung an entsprechende Fachstellen