Kontakt

SKA Geschäftsstelle
Martin Gerbes
Rheinstraße 24
64283 Darmstadt

Tel.:  06151 91663-0
Fax.: 06151 91663-39

uhb[at]ska-darmstadt.de
www.ska-darmstadt.de

Sprechzeiten
Di. + Do.:  10:00-12:00 Uhr 
Mi.:            10:00-14:00 Uhr 

Geschäftszeiten
Mo. - Fr.:    09:00-12:00 Uhr 
Fr.:              13:30-15:00 Uhr 

 




Unabhängige Haftberatung des SKA Darmstadt e.V. in der Abschiebungshaftanstalt Hessen in Darmstadt  

Seit dem 01. Oktober 2021 ist der SKA Darmstadt e.V. zuständig für die Unabhängige Haftberatung in der Abschiebungshafteinrichtung des Landes Hessen in Darmstadt Eberstadt.

 

Ziel und Inhalt ist die seelische, geistliche und moralische Unterstützung der Inhaftierten mit Blick auf die aktuelle, insbesondere aber auch die zukünftige und perspektivische Lebenssituation der Menschen. 

 

Wir bieten Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden im In- und Ausland sowie bei der Formulierung von Schreiben unterschiedlichster Art.

Darüber hinaus beraten wir in ausländerrechtlichen Angelegenheiten und vermitteln Kontaktdaten, z.B. zum zuständigen Ausländeramt, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der zuständigen Ausländerbehörde oder sonstigen Anprechpartner*innen.

Eine hohe Bedeutung haben auch Hilfestellungen für die zukünftige Situation im Sinne einer Rückkehrberatung. In diesem Rahmen werden auch Kontakte oder Anlaufstellen im Zielland vermittelt. 

Der Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe steht dabei stets im Vordergrund. Alle Beratungen sind vertraulich und unabhängig! 

 

Abschiebehaft bedeutet nicht gleichzeitig auch Strafvollzug und Inhaftierte sind auch nicht automatisch auch Straftäter*innen. 
Wir distanzieren uns deshalb von der gedanklichen Verknüpfung der Begriffe Flucht und Verbrechen, nur weil Geflüchtete auf gesetzlicher Grundlage ggf. in der Abschiebehaft sind. 

Dennoch sieht das Gesetz die Abschiebungshaft vor, insbesondere auch bei Menschen, die in Deutschland Zuflucht und Schutz suchen oder gesucht haben.
So handelt es sich bei den inhaftierten Personen z.B. um sog. „Dublin-Fälle“. Dies sind Menschen, die in einen anderen für die Prüfung des Asylverfahrens zuständigen EU-Staat überstellt werden sollen.
So dient Abschiebungshaft oft dem Zweck, die Durchführung von Abschiebungen zu erleichtern, in dem ein „Untertauchen“ der ausreisepflichtigen Personen vorübergehend verhindert werden soll. 

Als freiheitsentziehende Maßnahme sollte Abschiebungshaft unserer Auffassung nach aber im Einzelfall immer nur das letzte Mittel sein.

 

In jedem Fall soll Abschiebungshaft für die Betroffenen nicht automatisch mit einer Isolation von Unterstützungsstrukturen einhergehen!
Dies treibt uns an, die Menschen vor Ort im Rahmen unseres Auftrages und unserer Möglichkeiten in verschiedener Hinsicht zu unterstützen anstatt allein zu lassen.

 

 

 Im Auftrag des Polizeipräsidiums Südhessen